Tennis - Übungsleiterabrechnung
Liebe Co-Trainer:innen und Übungsleiter:innen, Ihr könnt Euren Stundennachweis hier digital einreichen. Bitte beachtet die folgenden Hinweise: Bitte den Nachweis monatlich führen und jeweils zum Monatsende, spätestens bis zum 10. des Folgemonats einreichen. Wir prüfen die Abrechnung und überweisen das jeweils fällige Entgelt auf das uns bekannte Konto. Gemäß §3 Nr. 26 EStG gilt derzeit ein jährlicher Betrag in Höhe von 3.000,-€ als steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterpauschale). Dieser Betrag gilt unabhängig von der Anzahl verschiedener Einkommen und kann nur ein Mal im Jahr geltend gemacht werden. Der Übungsleiter versichert, keine weiteren steuerfreien Einnahmen im Rahmen der Übungsleiterpauschale zu haben. Die Vereinsführung weist darauf hin, dass für die ordnungsgemäße Versteuerung der Vergütung, die Übungsleiter selbst verantwortlich sind.
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