Informationen der Tennisabteilung

Information an alle Mitglieder/innen zum Schutzkonzept der Nutzung der Tennisanlage/Tennishallen (SARS-CoV-2) in der SVB

7.3.2022
Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf in Gruppen ohne zahlenmäßige Begrenzung der Personen mit Körperkontakt Sport getrieben werden.

Es sind die allgemeinen Hygienevorgaben einzuhalten.

Die Benutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten ist zulässig.

 

Ab Freitag, den 4.3. gilt: Zutritt zu den Tennishallen mit 3G.

Ab dem 4.3.22 gilt in Hamburg 3G:
Wir dürfen Ihnen Zutritt zu unseren (Indoor)Sportanlagen gewähren, wenn Sie entweder geimpft oder genesen sind, oder ein negatives Covid-19-Testergebnis (Schnelltest max. 24h, PCR-Test max. 48h gültig) nachweisen können. Der Genesenen-Nachweis ist für bereits geimpfte Personen wieder 6 Monate lang gültig und für Personen ohne vollständigen Impfschutz, 3 Monate lang gültig. 

Sollten Sie einen negativen Covid-19-Testnachweis erbringen müssen, sollte dieser von einer offiziellen Teststation ausgestellt worden sein und uns vor Betreten der jeweiligen Anlage vorgelegt werden.
Kinder sind von der Nachweispflicht befreit.  

Der Impfstatus ist beim Indoorsport aber weiter zu kontrollieren!