13.4.2022
Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf in Gruppen ohne zahlenmäßige Begrenzung der Personen mit Körperkontakt Sport getrieben werden.
Es sind die allgemeinen Hygienevorgaben einzuhalten.
Die Benutzung von Umkleiden, Duschen und Toiletten ist zulässig.
Ab dem 4.3.22 gilt in Hamburg 3G:
Wir dürfen Ihnen Zutritt zu unseren (Indoor)Sportanlagen gewähren, wenn Sie entweder geimpft oder genesen sind, oder ein negatives Covid-19-Testergebnis (Schnelltest max. 24h, PCR-Test max. 48h gültig) nachweisen können. Der Genesenen-Nachweis ist für bereits geimpfte Personen wieder 6 Monate lang gültig und für Personen ohne vollständigen Impfschutz, 3 Monate lang gültig.
Sollten Sie einen negativen Covid-19-Testnachweis erbringen müssen, sollte dieser von einer offiziellen Teststation ausgestellt worden sein und uns vor Betreten der jeweiligen Anlage vorgelegt werden.
Kinder sind von der Nachweispflicht befreit.
Schutzkonzept der Spielvereinigung Blankenese e.V.
Allgemeines
Das Schutzkonzept hat zum Ziel die Gesundheit aller Mitglieder und Mitarbeiter zu schützen, sowie ein größtmögliches Sportprogramm zu ermöglichen. Es soll durch mögliche Unterbrechungen von Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen. Wir folgen regelmäßig den aktuellen Beschlüssen des Hamburger Senats sowie den Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zum aktuellen Verlauf der Corona-Pandemie und passen das Schutzkonzept aktuell an. Grundlage für dieses Schutzkonzept ist die Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 07.1.2022, aktualisiert im April 2022.
Dieses Schutzkonzept gilt für eigene, angemietete, überlassene und private Sportstätten, die von der Spielvereinigung Blankenese e.V. genutzt werden.
Bei Zuwiderhandlung sind die Trainer, Betreuer und Mitarbeiter der Spielvereinigung Blankenese e.V. dazu berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen.
Sollten bei Kontrollen des Ordnungsamtes Verstöße auftreten, ist auch eine Schließung durch die Behörde möglich. Folgende Punkte sind dringend einzuhalten!
Bei Sport im Freien gelten weiterhin die Regelungen nach §20, hier gilt keine Testpflicht.
Es gilt die Maskenpflicht in allen Innenräumen.
Personen, die Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen die Sportanlagen nicht betreten und nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Zu den bekannten Symptomen zählen unter anderem leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot.
Allgemeines Verhalten
Der Vorstand empfiehlt auch weiterhin die Einhaltung allgemeiner Schutz- und Hygieneregeln:
In allen Sportstätten soll der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.
Beim Betreten und Verlassen der Sportstätten in den Innenräumen ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das Tragen eines solchen Schutzes beim Sporttreiben ist nicht vorgeschrieben.
Vor und nach dem Sporttreiben sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung und sind vor- und in den Sportstätten angebracht.
Die gängigen Hygiene-Empfehlungen auf Basis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind dauerhaft einzuhalten.
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen (mind. 20 Sekunden)
Die Hände aus dem Gesicht fernhalten – Richtige Hust- und Niesetikette
Durchführung von Sport
Für die Durchführung von Sport im Freien sowie beim Sport im Innenräumen unter 3G-Vorgaben gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl.
- Beim Training sind neben den grundsätzlichen Verhaltensregeln die sportartspezifischen Regeln und Vorgaben der Verbände einzuhalten.
Die Trainer*innen sind dafür verantwortlich, die Teilnehmer*innen vor Beginn des Trainings über die entsprechenden Regelungen zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte
Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt bundesweit eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz, d.h. die Arbeitgeber dürfen nur noch geimpften, genesenen oder tagesaktuell getesteten Personen Zutritt zur Arbeitsstätte erlauben.
Nachweis- und Meldepflichten
- Bei Auftreten von Symptomen nach Teilnahme an einem Sportangebot ist unser Corona-Beauftragter Jendrik Sembdner unter der Telefonnummer 040 865625 oder 0157 5612 3964 und unter der Mailadresse: sembdner@svblankenese.de umgehend zu informieren. Sonstige Ansprechpartner sind die Vertreter der Tennisabteilung (tennisabteilung@svblankenese.de).