Verhaltenskodex für die Spielvereinigung Blankenese e.V.
Der Verein verpflichtet sich,
- für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern und Jugendlichen zu sorgen,
- die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Trainer zu sensibilisieren und sie in der Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen zu unterstützen,
- bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z.B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten der Verhaltensrichtlinie für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen. Die Unterschrift unter die Verhaltensrichtlinie bzw. die Einbindung in einen Angestellten- oder Honorarvertrag soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen,
- ausgewählte Vertrauenspersonen als Ansprechpartner zu benennen, die interne Verfahren aufbauen und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen vermitteln und unterhalten,
- Ressourcen für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung zu stellen,
- auf die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.
Austausch/Fortbildungen
Erweitertes Führungszeugnis
Alle Mitarbeiter/-innen und Trainer, die mit minderjährigen Spieler/-innen aufgrund ihres Aufgabengebiets in Kontakt treten, sind verpflichtet, im Rhythmus von drei Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis im Büro vorzulegen.
Notfallplan/Ablaufplan
Im Fall eines vagen Verdachts:
Verhaltens- oder Wesensänderungen einer Person könnten Anhaltspunkte für einen vagen Verdacht sein. Bitte dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen bzw. nehmen Sie vage Verdachte anderer ernst. Kontaktieren Sie die PSG-Beauftragte (PSG – Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt), damit mit weiteren Maßnahmen dem Verdacht nachgegangen werden kann.
Wird ein sexueller Übergriff beobachtet, von der betroffenen Person zugetragen bzw. ein Verdacht begründet, spricht man von einem erhärteten Verdacht. Bei strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt muss sofort die PSG-Beauftragte informiert werden.
Es muss mit Hilfe einer Fachberatung geklärt werden, ob unmittelbare Gefahr für die betroffene Person besteht und vorläufige Maßnahmen ergriffen werden müssen. Bei unmittelbarer Gefährdung, wird das Jugendamt/ Polizei informiert.
Präventionsangebote/ Kooperationen
„Zündfunke“ im Hamburger Sportbund/Sportjugend
Tel. 040 – 419 08 264
- Unsere Ansprechpartnerin: Ulrike Pohle, Telefon: 0174 3758331