Mitgliederversammlung der SVB

Einladung zur Mitgliederversammlung der SV Blankenese

am Mittwoch, 21. Oktober 2020, 19.30 Uhr in der Tennishalle, Eichengrund 25

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenden
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 19. Juni 2019 (abgedruckt in den SVB News in der Ausgabe 1 2020)
  3. Ehrungen
  4. Jahresberichte 2019
    • des Vorstandes
    • der Abteilungen
    • des Schatzmeisters Hauptverein
    • der Schatzmeister Hockey und Tennisabteilung
    • des Rechnungsprüfers
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Erläuterung und Verabschiedung der Haushaltspläne
  7. Beitrag Gesamtverein* (siehe angehängte Datei)
  8. Wahlen von neuen Vorstandsmitgliedern
    • Erste/r und dritte/r Vorsitzende/r
    • Zweite/r Schatzmeister/in
    • Schriftführer/in
    • Erste/r Beisitzer/in
  9. Wahl eines/r Kassenprüfer/in
  10. Verschiedenes

Für den Vorstand
Jörg von Appen, 1. Vorsitzender                                    
Jan-Christoph Broelsch, 2. Vorsitzender
Andreas Ludwig, Schatzmeister

 

 

Liebe Mitglieder,
bitte nehmt von den Hygienemaßnahmen für unsere Hauptversammlung am Mittwoch, den 21.10. Kenntnis:



Durchführung der Mitgliederversammlung in der Tennishalle des Vereins

Bitte per Mail an info@svblankenese.de die Teilnahme (Name und Anzahl der Personen) anmelden.

Erfassung der Anwesenden durch Eintragung in Anwesenheitsliste bei Eintreten. Es nehmen nur Vereinsmitglieder teil, deren Adressen und Kontaktdaten vereinsintern bekannt sind.

Alle Fenster und Türen, inklusive des Notausgangs, sind zwecks Durchlüftung geöffnet.

Eintreten einzeln, kontrolliert durch Einlasser. Beim Eintreten wird die Person in die Teilnehmerliste eingetragen. Warteschlange vor Eingangsbereich mit Abstand.
Im Eingangsbereich ist Händedesinfektionsmittel verfügbar.

In der Tennishalle besteht ausnahmslos die ganze Zeit Tragepflicht eines korrekt aufgesetzten Mund- und Nasenschutzes.

In der Halle sitzen die Anwesenden mit 1,5 Metern Mindestabstand (Ausnahme Personen aus einem Haushalt),

Es besteht Verbot von Verzehr, also auch von alkoholischen Getränken.

Verlassen der Halle einzeln mit Abstand, nach Reihen organisiert.

Zu jeder Zeit gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
Die eingeladenen Mitglieder sind im Vorfeld per e-Mail über diese Richtlinien informiert.

Der Vorstand